Kasse und das Finanzamt
22.Januar 2009
Beim Einsatz einer Kasse gewährt Ihnen das Finanzamt eine Aufzeichnungserleichterung. Sie müssen dann nämlich nicht jede einzelne Einnahme aufzeichnen, es reicht wenn Sie an der Registrierkasse einen sogenannten Z-Bericht ausrucken. Diese haben eine fortlaufende Nummer so dass dasFehlen eines Berichtes sofort auffallen würde. Hierdurch kann das Finanzamt nachprüfen, ob Ihre Aufzeichnungen vollständig sind.
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